AGB von clever-abi
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde
oder Reisender genannt und www.clever-abi.de, ein Angebot der clever-abi UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Simon-Mario Walther,
Schloßstr.110, 12163 Berlin, nachstehend „CLEVER-ABI“ abgekürzt, zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art
der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in
Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie die Regelungen in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer
einzigen Art von Reiseleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer
einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn die vermittelte
Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach
Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch CLEVER-ABI kommt zwischen dem Kunden und
CLEVER-ABI der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner
bestimmten Form.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt CLEVER-ABI den Eingang des
Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Vermittlungsauftrags dar.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von CLEVER-ABI ergeben sich, soweit dem nicht
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen
Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§
675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten
ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder
Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die
auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten von CLEVER-ABI, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die
Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch CLEVER-ABI vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung
durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn
vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet CLEVER-ABI im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen
Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein
Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden
ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet CLEVER-ABI gemäß § 675 Abs. 2 BGB
nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist CLEVER-ABI nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der
angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von CLEVER-ABI im Rahmen von
ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt CLEVER-ABI bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen,
Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und
bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im
Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt CLEVER-ABI nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen.
Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat CLEVER-ABI für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht
einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler
an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen
Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch CLEVER-ABI trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten
Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch CLEVER-ABI ausgehändigt wurden, insbesondere
Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem
Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten
Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch CLEVER-ABI durch Übergabe im Geschäftslokal von
CLEVER-ABI oder nach Wahl von CLEVER-ABI durch postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber CLEVER-ABI
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von CLEVER-ABI nach deren
Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von
persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie
die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an CLEVER-ABI entfallen insoweit, als CLEVER-ABI nachweist, dass dem Kunden ein
Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies
gilt insbesondere, soweit CLEVER-ABI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden CLEVER-ABI die
Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder
Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
! bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von CLEVER-ABI oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CLEVER-ABI resultieren
! bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
CLEVER-ABI oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CLEVER-ABI beruhen
! bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten
Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, CLEVER-ABI auf besondere Bedürfnisse oder
Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. CLEVER-ABI ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten
Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und
rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann CLEVER-ABI, soweit dies den Vereinbarungen zwischen
CLEVER-ABI und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus
eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentsch.digungen) und sonstige
gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von CLEVER-ABI nicht im Wege der Zurückbehaltung oder
Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere
aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine
schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von CLEVER-ABI ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder CLEVER-ABI
aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6. Pflichten von CLEVER-ABI bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus
Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht
durch Geltendmachung gegenüber CLEVER-ABI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung
Ansprüche sowohl gegenüber CLEVER-ABI als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
beschränkt sich die Pflicht von CLEVER-ABI auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen,
insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt CLEVER-ABI – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender
Anspruchsschreiben des Kunden, haftet CLEVER-ABI für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von
CLEVER-ABI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige
rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. CLEVER-ABI weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den
Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den
entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der
Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die
Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder
Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für
die Schadensanzeige und Selbstbehalte. CLEVER-ABI haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der
Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten
Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der
Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die
wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel
unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist
über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann
dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die
gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und
unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
! die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
! die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die
in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
! die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten
Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den
Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Informationsblätter des
Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
9. Vergütungsansprüche des Vermittlers
9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften
nach Ziff. 8 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein
sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom
Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch
Aushang in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde
dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen
Vergütung durch den Auftraggeber.
9.2. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des
Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in
den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers
hierauf erfolgen.
9.3. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen
oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des
vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf
Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder
Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
10. Haftung von CLEVER-ABI
10.1. Soweit CLEVER-ABI eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden übernommen hat, haftet CLEVER-ABI nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese
Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den
zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden
Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten
Leistungserbringers, ein.
10.2. CLEVER-ABI haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten
Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von
CLEVER-ABI, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung von CLEVER-ABI aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die
Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. CLEVER-ABI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass CLEVER-ABI nicht
an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Vermittlerbedingungen für CLEVER-ABI verpflichtend würde, informiert CLEVER-ABI die Verbraucher hierüber in geeigneter
Form. CLEVER-ABI weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und CLEVER-ABI
die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können CLEVER-ABI ausschließlich
an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen von CLEVER-ABI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CLEVER-ABI vereinbart.
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich , wenn
CLEVER-ABI das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der
Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird,
jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1. CLEVER-ABI darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur
entgegennehmen, wenn CLEVER-ABI sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen
von CLEVER-ABI selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und
im Fall der Zahlungsunfähigkeit von CLEVER-ABI
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter
Leistungserbringer nachkommt.
1.2. Diese Sicherstellung leistet CLEVER-ABI bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss
einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden
Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an CLEVER-ABI verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht
direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
2.Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern
des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11.
2.2. Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass CLEVER-ABI seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses
Abschnitts B zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch CLEVER-ABI
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v
GBG n.F. gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist
der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
1.1 CLEVER-ABI und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
CLEVER-ABI gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/
Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. CLEVER-ABI wird den Reiseveranstalter
unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. CLEVER-ABI empfiehlt zur Vermeidung von
Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter
oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts
A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 10; 11.
3.2 Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach §
651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
3.3 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art.
250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart,
2021
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Vermittler der Reiseleistungen ist:
www.clever-abi.de,
ein Angebot der clever-abi UG (haftungsbeschränkt), Schloßstr.110, 12163 Berlin
Geschäftsführer: Simon-Mario Walther
AG Charlottenburg: HRB 240070 B
USt-Id: in Beantragung
Telefon: 030 235 94 22 66
WhatsApp: 01575 19 50 930
E-Mail: hi@clever-abi.de
Stand dieser Fassung: Januar 2022
Clever-Abi.de
Service-Entgelte ab Oktober 2021
Flüge
Flugrecherche für Kurz- und Mittelstrecke (je Recherche bis zu 2 Flugverbindungen):
pro Recherche 4,90€
Flugrecherche für Langstrecke (je Recherche bis zu 2 Flugverbindungen):
pro Recherche 6,90€
Checkin und Ticketausstellung (elektronisch) innerdeutsch
pro Ticket 7,90€
Checkin und Ticketausstellung (Postweg) innerdeutsch
pro Ticket 10,50€
Checkin und Ticketausstellung (elektronisch) innerhalb EU
pro Ticket (*) 10,00€
Umbuchung/MCO
pro Ticket (*) 4,90€
Hotels und Mietwagen
Recherche von Anbietern, Beratung und Angebotserstellung
pro Recherche 0,00€
Reservierung/Buchung
pro Vorgang 29,00€
Umbuchungen/Stornierungen
pro Vorgang 4,90€
Veranstaltungstickets
Abifeiern, Abipartys und sonstige Veranstaltungen (elektronisch)
pro Ticket 0,00€
Abifeiern, Abipartys und sonstige Veranstaltungen (Postweg)
pro Ticket 4,90€
Pauschalreisen
Recherche von Pauschalreiseanbietern, Beratung und Angebotserstellung
pro Recherche 0,00€
Reservierung/Reiseanmeldung
pro Vorgang 29,00€
Umbuchungen/Stornierungen
pro Vorgang 4,90€
Für alle vermittelten Leistungen gelten die von den Leistungsträgern/Veranstaltern veröffentlichten Bedingungen und Entgelte.
Alle Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 %, außer mit (*) gekennzeichnete Positionen, die netto angegeben sind und auf die die nachfolgende MwSt. hinzugerechnet werden: Privatkundengeschäft innerhalb EU = 25 % MwSt-pflichtig